Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben am 03.03.2021 beschlossen, den Lockdown bis zum 28.03.2021 zu verlängern. Daher werden bis einschließlich der 11. Kalenderwoche aus laufbahnrechtlichen Gründen nur einige wenige Lehrgänge für das Hauptamt mit kurzen Präsenzphasen stattfinden. Um danach möglichst schnell wieder mit dem Lehrgangsbetrieb beginnen zu können, werden zurzeit umfangreiche Vorbereitungen getroffen, um die LehrgangsteilnehmerInnen zu Lehrgangsbeginn und in der Wochenmitte auf das Coronavirus testen zu können.

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Nach dem ersten harten Lockdown im März 2020 wurde die Ausbildung an der LFKA zunächst komplett eingestellt. Ab dem Sommer 2020 konnte ein eingeschränkter Regelbetrieb mit Präsenzlehrgängen für zunächst 48, später 96 Lehrgangsteilnehmern aufgenommen werden. Es wurden Angebote zur Online-Weiterbildung, die sowohl die Behandlung von Fachthemen, als auch die Lösung von taktischen Aufgaben umfassen, erarbeitet. Dieses Angebot wird seitdem weitergeführt und kontinuierlich weiter ausgebaut, da die Nachfrage ebenfalls steigt – wir sind also auf dem richtigen Weg.

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