Lehrgang "Feuerwehrärztinnen/Feuerwehrärzte" kostenfrei

Der Lehrgang für Feurwehrärztinnen und Feuerwehrärzte ist ab sofort kostenfrei. Auf Antrag der LFKS hat das Ministerium des Innern die Schulordnung dahingehend geändert.

Der Lehrgang für Feurwehrärztinnen und Feuerwehrärzte ist ab sofort kostenfrei. Auf Antrag der LFKS hat das Ministerium des Innern die Schulordnung dahingehend geändert.

Feuerwehrärztinnen und Feuerwehrärzte können durch die Aufgabenträger nach § 21 der Feuerwehrverordnung bestellt werden. Sie haben folgende Aufgaben:

  • Mitarbeit bei der Ausbildung der Feuerwehrangehörigen,
  • Beratung und fachliche Unterstützung, insbesondere bei der Alarm- und Einsatzplanung, bei Übungen und im Einsatz.
  • ärztliche Hilfe an der Einsatzstelle,
  • Gesundheitsfürsorge für die Feuerwehrangehörigen.

Peter Schüßler