Neuaufstellung Katastrophenschutz- Regelaltersgrenze des feuerwehr-technischen Dienstes soll sinken

Der Ministerrat hat in dieser Woche dem Änderungsentwurf zum Landesbeamtengesetz (LBG) zugestimmt. Mit der Änderung soll die Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst außerhalb von Leitstellen und des Einsatzdienstes der Feuerwehr abgesenkt werden.

Der Ministerrat hat in dieser Woche dem Änderungsentwurf zum Landesbeamtengesetz (LBG) zugestimmt. Mit der Änderung soll die Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst außerhalb von Leitstellen und des Einsatzdienstes der Feuerwehr abgesenkt werden.

„Land und Kommunen müssen für die kommenden Aufgaben im Katastrophenschutz gut aufgestellt sein. Bei der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes bauen wir auch auf das Wissen, die Fähigkeiten und Erfahrungen unserer Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in den Verwaltungen. Es braucht dazu entsprechende dienstrechtliche  Rahmenbedingungen, die wir mit der Gesetzesänderung schaffen. Auch das ist einer von vielen Bausteinen bei der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes und soll dazu beitragen, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen und zu halten“, so Ebling.

Der Gesetzentwurf sieht eine Absenkung der Altersgrenze auf 62 Jahre vor, wenn bereits 25 Jahre lang Dienst in der Feuerwehr oder in Leitstellen geleistet wurde. Die Altersgrenze für die übrigen Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes soll zunächst auf 64 Jahre abgesenkt werden und in zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung abermals von 64 auf 63 Jahre, um einen moderaten Übergang zu gewährleisten.

„Die Absenkung der Regelaltersgrenze im feuerwehrtechnischen Dienst soll den Belastungen und veränderten Anforderungen an diese Gruppe von Beamtinnen und Beamten gerecht werden“, sagte Innenminister Michael Ebling. Auch der Nachwuchsgewinnung könne die neue Regelung nur förderlich sein.