Anerkennungsverfahren

Eine der Aufgaben der LFKS ist die Mitwirkung bei Anerkennungsverfahren vergleichbarer Ausbildung, oder Ausbildung, die in anderen Bundesländern erfolgte.

Nach den Regelungen des §9 der Feuerwehrverordnung muss die LFKS die entsprechenden Lehrgangspläne, Inhalte und Bescheinigungen prüfen, um dann gegenüber den Aufgabenträgern das Einvernehmen zur Anerkennung zu erklären. In dieser Woche haben wir in diesem Bereich einen bisherigen Spitzenwert erreicht. So konnten wir verschiedenen Aufgabenträgern das Einvernehmen zu 52 anerkennungsfähigen Lehrgängen erklären.